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Kirchenaustritt Niederlausitz: Ein Überblick

Der Evangelische Kirchenkreis Niederlausitz legt großen Wert auf die kirchliche Gemeinschaft und den in der Gemeinschaft gelebten Glauben seiner Gemeindemitglieder. Wenn Sie über einen Kirchenaustritt nachdenken, haben wir ein offenes Ohr für Ihre Gründe und Glaubensfragen und bieten Ihnen Informationen und Unterstützung an. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie Sie aus der Kirche austreten können. 

Der Evangelische Kirchenkreis Niederlausitz: Gemeinden und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Der Kirchenkreis Niederlausitz hat derzeit rund 27.000 Gemeindeglieder in ca. 40 Kirchengemeinden. 

Im Kirchenkreis sind 28 Personen im pfarramtlichen Dienst, 15 Personen im Bereich Arbeit mit Kindern, zwei Religionslehrerinnen, sechs Personen in der Jugendarbeit und sieben Personen in der Kirchenmusik beschäftigt. Der Kirchenkreis wurde 2010 durch Fusion der Kirchenkreise Finsterwalde und Lübben gegründet. Er erstreckt sich über eine Fläche von 55 km in Ost-West-Richtung und 64 km in Nord-Süd-Richtung. Er verfügt über 147 Kirchengebäude, von denen das älteste in Doberlug aus dem Jahr 1184 stammt und das jüngste 1987 in Groß Lübbenau erbaut wurde. Im Bereich des Kirchenkreises gibt etwas acht evangelische Kindertagesstätten, vier evangelische Grundschulen, eine evangelische Oberschule und ein evangelisches Gymnasium. Weitere Informationen zum Kirchenkreis Niederlausitz finden Sie auf der Seite Über uns. 

Wenn Sie über einen Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche nachdenken, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an Ihre direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Heimatgemeinde zu wenden. Wenn Sie wissen wollen, zu welcher Gemeinde Sie gehören, finden Sie das online. Auf unserer Gemeindeübersicht erfahren Sie, wer Ihre Wohnsitzgemeinde ist und wer die zuständige Pfarrerin bzw. der zuständige Pfarrer ist. 

Konsequenzen des Kirchenaustritts 

Es gibt viele Argumente dafür, die Kirche und ihre Arbeit durch Mitgliedschaft weiter mitzutragen.

Meistens hat ein Kirchenaustritt finanzielle Gründe. Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Einkommenssteuer. Tatsächlich zahlen in unserer Region nur ungefähr 30 Prozent aller Kirchenmitglieder Kirchensteuern. Das heißt, mit jedem ausgetretenden Kirchensteuerzahler bwz. -zahlerin fehlt nicht nur dieser Beitrag, sondern auch der für zwei nicht zahlende Mitglieder.

Die Kirche ist eine Gemeinschaft von Menschen, die von der Vergebung leben. Sie ist auf jeden Fall mehr als ein Verein, aus dem man austritt, wenn man sich über den Pfarrer oder die Pfarrerin geärgert hat. Kirche begleitet Menschen durch das ganze Leben. Sicher kennen Sie auch Situationen, in denen das schlagartig deutlich wird: ein Todesfall, ein Unfall oder eine schwere Krankheit, auch eine Geburt oder eine Hochzeit. Der Austritt hat auch Auswirkungen auf Ihre Möglichkeit zur Teilnahme an kirchlichen Diensten wie Taufe, Trauung und Beerdigung.

Die Kirche trägt mit ihren Einrichtungen einen wichtigen Teil der sozialen Verantwortung für die Schwachen unserer Gesellschaft. Oft ist es schwer zu überblicken, wie viele Aufgaben sie wahrnimmt: GottesdiensteKindergärten und SchulenFreizeiten für Kinder, Jugendliche, Familien und alleinerziehende Mütteroffene Kinder- und JugendarbeitSchwangerschafts-, Ehe- und Lebensberatung, Hospizarbeit, Sterbebegleitung, Telefonseelsorge, Gefängnisarbeit, Notfallseelsorge, Erwachsenenbildung und vieles mehr.

Mitgestaltung der Gemeinschaft

Auf dem Land sind die Kirchengemeinden häufig die einzigen Institutionen, die noch vor Ort sind. Viele engagieren sich ehrenamtlich. Wenn die Kirche ihre Mitglieder verliert, wird sie sich immer stärker aus dem ländlichen Raum zurückziehen müssen. Gerade Kinder und ältere Menschen werden diesen Verlust zu spüren bekommen. Als Mitglied der Glaubensgemeinschaft haben Sie die Möglichkeit, das Leben in der Gemeinde aktiv mitzugestalten. Wir begrüßen alle, die Teil unserer Gemeinschaft sein und mitwirken möchten, zum Beispiel in den ChörenPosaunenchören. in den Gesprächskreisen oder Leitungen der Kirchengemeinde.

Wie trete ich aus der Kirche aus? 

Um aus der evangelischen Kirche auszutreten, müssen Sie persönlich beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes eine Erklärung abgeben. Hierfür benötigen Sie:

Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweispapiere mit einer aktuellen Meldebescheinigung
Personenauskunft: Name, Geburtstag und -ort, Adresse und Familienstand
Angaben zur Kirchengemeinde, Taufe und ggf. Eheschließung.

Sie erhalten nach dem Austritt eine Austrittsbescheinigung, die Sie für die Vorlage beim Finanzamt aufheben sollten. Der Kirchenaustritt in der Region Niederlausitz wird dem Finanzamt und der Kirchengemeinde automatisch mitgeteilt (siehe unten Liste der Amtsgerichte). 

Ihr Ansprechpartner für den Kirchenaustritt

Für weitere Informationen und Fragen zum Kirchenaustritt oder -eintritt können Sie sich gerne an unseren Superintendenten Thomas Köhler unter der Rufnummer 03546 1791422 wenden.

Thomas Köhler
Paul-Gerhardt-Straße 2
15907 Lübben
Telefon: 03546 1791422
superintendent(at)kirchenkreis-niederlausitz.de

Liste der Amtsgerichte

Amtsgericht Bad Liebenwerda (für den Landkreis Elbe-Elster)
Burgplatz 4
04924 Bad Liebenwerda
Telefon: 035341 604-0
Fax: 035341 12129
verwaltung(at)aglib.brandenburg.de

Amtsgericht Lübben (für Landkreis LDS und für Lübbenau)
Gerichtsstraße 2/3
15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546 221-0
Fax: 03546 221-265
verwaltung(at)agln.brandenburg.de

Amtsgericht Senftenberg (für den Landkreis OSL, außer Lübbenau) 
Steindamm 8
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 704-0
Fax: 03573 704-354
verwaltung(at)agsfb.brandenburg.de

Letzte Änderung am: 16.08.2023