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Das Mindestmitgliedergesetz

Das Mindestmitgliederzahlgesetz wurde auf der Herbstsynode 2021 der EKBO beschlossen. Es regelt, oberhalb welcher Mitgliederzahl eine Gemeinde einen eigenen Körperschaftsstatus hat und sieht die Mindestgröße von 300 vor. In unserem Kirchenkreis haben 69 von 96 Kirchengemeinden eine Gemeindegliederzahl, die unter 300 liegt. Betroffen von dem Gesetz sind aber fast alle Gemeinden, weil bei möglichen Fusionen auch Gemeinden mit einer höherer Zahl beteiligt sein werden. Diese Tatsache führte im Kirchenkreis Niederlausitz zu Überlegungen, Regionalkirchengemeinden zu bilden. Gemeint sind damit Kirchengemeinden in Größen der aktuellen sechs Regionen. Auf Grundlage dieser Überlegungen sind die untenstehenden Präsentationen entstanden. Sie wurden jeweils im Juni 2022 den Mitgliedern der Gemeindekirchenräte vorgestellt. Hier sehen Sie die Präsentationen dazu.

Präsentation für die Region Luckau PDF 
Ältestenabend am 7. Juni 2022

Präsentation für die Region Lübben PDF
Ältestenabend am 8. Juni 2022

Präsentation für die Region Calau, Lübbenau und Vetschau PDF
Ältestenabend am 23. Juni 2022

Präsentation für die Region Doberlug-Kirchhain PDF
Ältestenabend am 22. Juni 2022

Präsentation für die Region Finsterwalde PDF
Ältestenabend am 13. Juni 2022

Präsentation für die Region Senftenberg PDF
Ältestenabend am 16. Juni 2022

 

Das Gesetz im Wortlaut
www.kirchenrecht-ekbo.de/document/49257

Fragen und Antworten zum Gesetz gibt es auf der Seite Information für Gemeindekirchenräte
gkr-ekbo.de

 

 

Letzte Änderung am: 10.06.2023