Wir heißen Sie herzlich willkommen in der evangelischen Kirche im Kirchenkreis Niederlausitz. Der Kirchenkreis Niederlausitz umfasst etwa 27.000 Christen in ca. 40 Kirchengemeinden.
Ganz gleich, ob Sie Ihren Weg wieder zurück in die evangelische Kirche finden, den christlichen Glauben neu für sich entdeckt haben oder zur evangelischen Kirche übertreten wollen – wir gestalten den Kircheneintritt und Wiedereintritt in die evangelische Kirche so einfach wie möglich für Sie. Erfahren Sie bei uns, wie Sie Gemeindemitglied werden können.
Der einfachste Weg für den (Wieder-)Eintritt in die evangelische Kirche ist, mit Ihrer zuständigen Pfarrerin bzw. Ihrem zuständigen Pfarrer zu sprechen. Sofern Sie nicht einen bestimmten Wunsch haben, zu welcher Kirchengemeinde Sie gehören, werden Sie automatisch der Kirchengemeinde am Wohnsitz zugeordnet. In der Übersicht der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Niederlausitz finden Sie Ihre Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin.
Außerdem finden Sie deutschlandweit zahlreiche zentral gelegene Kircheneintrittsstellen.
Als Ansprechpartner stehen auch wir Ihnen zur Verfügung und helfen Ihnen bei den Formalitäten für den Kircheneinritt in Lübben, Luckau, Lübbenau, Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain, Senftenberg oder anderen Orten in der Niederlausitz. Wir freuen uns, Sie in einer unserer Gemeinden willkommen zu heißen.
Für weitere Informationen und Fragen zum Kircheneintritt können Sie sich gerne an unseren Superintendenten Thomas Köhler wenden.
Thomas Köhler
Paul-Gerhardt-Straße 2
15907 Lübben
Telefon: 03546 1791422
superintendent(at)kirchenkreis-niederlausitz.de
Die Taufe ist das sichtbare Zeichen, mit dem Sie feierlich in die Kirche aufgenommen werden. Mit der Taufe treten Sie automatisch in die evangelische Kirche ein. Diese kann jederzeit erfolgen.
Bei einer Erwachsenentaufe gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese gestaltet werden kann. Je nach Ihren Vorkenntnissen – und Ihrem Interesse – wird die Pfarrerin oder der Pfarrer eines oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. In diesen Gesprächen geht es um Grundbegriffe des Glaubens und ein gegenseitiges Kennenlernen. Die Gespräche bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre persönlichen Fragen zu stellen und Vorbehalte zu klären. Dabei sind die Pfarrerinnen und Pfarrer streng an ihre seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden.
Wenn Sie bereits getauft sind, früher zur evangelischen Kirche gehörten und aus der Kirche ausgetreten sind, spricht man von einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche. Wie für den Kircheneintritt führen Sie auch für einen Wiedereintritt eines oder mehrere Gespräche mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer. In diesen Gesprächen haben Sie die Gelegenheit, all Ihre offenen Fragen zu klären. Hierbei können Sie auch über Ihre Gründe für den Kircheneintritt oder auch Austritt sprechen. Die Gespräche sollen zur Klarheit Ihrer Entscheidung und Hilfestellung dienen. Dass Sie sich für Ihre Entscheidung damals wie heute rechtfertigen sollen, müssen Sie dabei nicht befürchten.
Die Aufnahme in die Kirchengemeinde selbst findet in der Regel im Gottesdienst mit Ihrer Teilnahme am Abendmahl statt.
Formular zum Wiedereintritt herunterladen
Wenn Sie einer anderen Kirche angehören und in die evangelische Kirche eintreten wollen, spricht man von einem Übertritt in die evangelische Kirche. Dazu müssen Sie zunächst den Kirchenaustritt aus Iher bisherigen Kirche erklären. Das geschieht beim zuständigen Amtsgericht. Besprechen Sie das mit Ihrem zuständigen Pfarrer.
Wenn Sie in die evangelische Kirche eintreten möchten, vereinbaren Sie bitte dazu einen Termin in Ihrem Pfarrbüro und nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
Wir möchten, dass der Wiedereintritt für Sie so einfach wie möglich ist. Falls Sie Ihre Taufurkunde nicht zur Hand haben, finden wir gemeinsam eine Lösung. Bringen Sie gerne das ausgefüllte Kircheneintritts-Formular mit. Wir freuen uns, Sie als neues Gemeindemitglied willkommen zu heißen.
Welche Unterlagen benötige ich für meinen Kircheneintritt in die Evangelische Kirche in der Niederlausitz?
Für den Eintritt in die Evangelische Kirche benötigen Sie eine Taufbescheinigung oder eine Austrittsbescheinigung aus Ihrer vorherigen Kirche sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Wo kann ich meinen Kircheneintritt beantragen?
Ihren Kircheneintritt können Sie in der Niederlausitz beim zuständigen Pfarramt oder Gemeindebüro Ihrer Wohngemeinde beantragen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in die Evangelische Kirche eintreten zu können?
Grundsätzlich können Sie in die Evangelische Kirche eintreten, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und getauft sind. Wenn Sie noch nicht getauft sind, können Sie durch die Taufe in die Gemeinschaft aufgenommen werden.
Was ist zu beachten, wenn ich einer anderen Kirchengemeinde als der Ortsgemeinde angehören will?
Das ist unkompliziert möglich. Wenn Sie einer anderen Kirchengemeinde angehören wollen, lassen Sie es der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer Ihrer Wunschgemeinde wissen. Sie oder er wird einen Eintritt in die gewünschte Gemeinde in die Wege leiten.
Muss ich Kirchensteuer zahlen, wenn ich in die Evangelische Kirche eintrete?
Ja, als Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erklären Sie sich auch gleichzeitig bereit, einen Beitrag in Form der Kirchensteuer zu entrichten. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Einkommen und wird vom Finanzamt direkt an die Kirche abgeführt. Die Kirchensteuer ist ein Ausdruck verbindlicher Gemeinschaft und ein wichtiger Beitrag, der nicht nur der Gemeindearbeit, sondern auch der Gesellschaft zugutekommt. Mehr über die Verwendung kirchlicher Finanzmittel und das Wirken in der Gesellschaft erfahren Sie unter www.kirchensteuer-wirkt.de.
Fallen für den Kircheneintritt in die evangelische Kirche Kosten an?
Der Eintritt in die Evangelische Kirche in der Niederlausitz ist kostenlos. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden Sie als Kirchenmitglied zur Kirchensteuer veranlagt.
Welche Rechte erwerbe ich durch die Mitgliedschaft in der Kirche?
Mit der Kirchenmitgliedschaft erwerben Sie das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl.