Treffen Sie im Team Entscheidungen zum Wohle Ihrer Kirchengemeinde! Geben Sie Impulse für das Glaubensleben vor Ort! Ihre Kirchengemeinde sucht Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Wahl in den Gemeindekirchenrat aufstellen lassen. Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde. Im November 2025 wird gewählt. Alle Kirchenmitglieder sind eingeladen sich zu beteiligen.
WAS IST DER GEMEINDEKIRCHENRAT?
Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er wird von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt.
WAS SIND DIE AUFGABEN DES GEMEINDEKIRCHENRATES?
Wollen Sie mehr erfahren?
Nur für die Kirchengemeinden, die nicht am 30. November 2025 wählen: Bestimmung des Wahltermins.
Für alle Kirchengemeinden: Festlegung von Wahlzeit und Ort, Einrichtung von Wahl- und Stimmbezirken. Meldung dieser Daten an das Kirchliche Verwaltungsamt mit dem Erfassungsbogen auf Seite 77 in der Broschüre "In 20 Schritten zur Ältestenwahl - ein Leitfaden zur Begleitung Ihrer Kirchengemeinde | Gesamtkirchengemeinde | Ortskirche" (PDF)
In nachfolgenden Kirchengemeinden unseres Kirchenkreises werden im November/Dezember 2025 Ortskirchenräte bzw. Gemeindekirchenräte gewählt:
Region Lübben
Region Luckau
Region Calau, Lübbenau und Vetschau
Region Finsterwalde
Region Doberlug-Kirchhain
Region Senftenberg